Die deutsche Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Eine Zulassung benötigen alle Bildungsorganisationen und Arbeitsmarktdienstleister ("Träger"), die Maßnahmen anbieten möchten, die von Arbeitsagenturen oder Jobcentern gefördert werden.
Ausnahme: Arbeitsangebote
Eine Trägerzulassung benötigen Anbieter von:
Projektziel definieren (Art der Zertifizierung) und Anforderungen abklären
Mögliche Projektziele z.B.:
Anforderungen mindestens:
Gegebenenfalls zusätzlich:
Iststand feststellen und Projektplanung konkretisieren
Angebote von Zertifizierern ("fachkundige Stellen") einholen, für Zertifizierer entscheiden, Unterlagen anfordern
Qualitätspolitik bzw. Leitbild formulieren
Verantwortlichkeiten im Unternehmen festlegen bzw. dokumentieren (Organigramm)
Mitarbeitende informieren und einbeziehen
Dieser Schritt kann auch früher oder später erfolgen. Was passt zu Ihrer Unternehmenskultur? Bei welchen Schritten ist Mitarbeit von Prozessbeteiligten sinnvoll?
Prozesse definieren
Welche Arbeitsprozesse insbes. Leistungsprozesse gibt es? Welche sind erforderlich?
Zentrale QM-Dokumentation (z.B. virtuelles Handbuch) erstellen oder anpassen, mit Prozessen verknüpfen, Dokumente einarbeiten
Inhalte mindestens analog
Prozesse beschreiben, Verfahrensanweisungen, Checklisten etc. erstellen.
Weitere Dokumente zusammentragen bzw. erstellen (Liste des jeweiligen Zertifizierers beachten!)
Inhalte mindestens analog
Qualitätsmanagement praktizieren, Prozessbeschreibungen etc. validieren
Internes Audit durchführen und dokumentieren
Managementbericht erstellen
Unterlagen beim Zertifizierer einreichen
Liste des jeweiligen Zertifizierers beachten!
Trägerzulassungsaudit Stufe 1
Dokumentenprüfung durch Auditorin oder Auditor des Zertifizierers oder zusätzlich bei Ihnen vor Ort (Prüfung der Zertifizierungsreife)
Verbesserungsschleife
Nachreichung von Dokumenten (falls erforderlich, sonst fällt der Schritt weg)
Trägerzulassungsaudit Stufe 2
Audit in Ihrer Organisation vor Ort durch Auditorin oder Auditor des Zertifizierers
Verbesserungsschleife
Nachreichung von Dokumenten (falls erforderlich, sonst fällt der Schritt weg)
Trägerzertifizierung durch die fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle)
Feiern!
Mit dem Zertifikat werben!
Nun können Sie Maßnahmezulassungen beantragen.
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